Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

STATT GROSSER SORGE FRÜHZEITIG VORSORGEN

Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Kein Mensch weiß aber, wie alt er wird und wie er alt wird. Wir wünschen Ihnen ein langes, finanziell abgesichertes und gesundes Leben. Dann brauchen Sie keine Vorsorge. Die Erfahrung lehrt uns jedoch: Nicht immer erfüllen sich unsere Wünsche. Mit einem Testament treffen Sie „lediglich“ Vorsorge für den Todesfall, Vorsorge für Ihre Liebsten. Doch genügt es nicht immer, allein „die letzten Dinge“ zu regeln.

 

  • Was passiert nämlich, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder im Alter Ihren Alltag nicht mehr selbst bestreiten können?
  • Wer sorgt dafür, dass Sie betreut werden, wie Sie es sich und von wem Sie es sich wünschen?
  • Wer kümmert sich um den Einkauf, zahlt Ihre Rechnungen und erledigt die Korrespondenz mit Versicherungen oder Behörden?
  • Und wer entscheidet über Ihre ärztliche Behandlung?

 

Wussten Sie, dass Gerichte - sofern keine Vollmacht vorsorglich erteilt wurde - eine Betreuung für den Betroffenen anordnen können bzw. müssen? Dabei muss der gerichtlich bestellte Betreuer nicht unbedingt Ihr Wunschkandidat sein. Nicht selten werden dabei fremde Personen als Betreuer eingesetzt, sog. Berufsbetreuer, die Sie, Ihre Bedürfnisse und Ihr Umfeld nicht kennen. Verheiratete gehen häufig, aber irrtümlich davon aus, dass allein der Trauschein genügt, um für den anderen Ehepartner handeln zu können. Ohne entsprechende Vollmacht kann aber auch Ihr Ehepartner nicht automatisch für Sie handeln. Gleiches gilt für Kinder.

Eine Betreuung kann vermieden werden, wenn Sie selber vorsorgen und in guten Tagen bereits bestimmen, wer für Sie im Fall der Fälle tätig werden soll. Nehmen Sie deshalb die Dinge am besten selbst in die Hand und erteilen Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene VORSORGEVOLLMACHT an eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens. Vermeiden Sie Fehler. Lassen Sie sich von uns beraten.

Oft befürchtet man, Objekt einer gefühllosen und entwürdigenden Gerätemedizin zu werden, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann, was mit einem geschieht. Aber nicht all das, was medizinisch möglich ist, muss dem entsprechen, was Sie sich unter würdevollem Sterben und der Vorbereitung auf den Tod vorstellen.

Wenn Sie es wünschen, können Sie zusammen mit der Vorsorgevollmacht auch gleich Regelungen für Ihre medizinische Behandlung treffen – nur für den Fall, dass Sie nicht mehr selber mit den Ärzten sprechen können (PATIENTENVERFÜGUNG). Durch rechtzeitige Maßnahmen können Sie damit sicherstellen, dass „im Falle eines Falles“ wirklich das passiert, was Sie wollen. Sie bleiben in diesem Fall Herr/Frau über sich selbst.

Dadurch können Sie rechtlich verbindlich im Vorfeld ärztliche Behandlung anordnen und Ihrem Willen Geltung verschaffen. Lebensverlängernde Maßnahmen - ja oder nein? Eine ganz persönliche ethische Entscheidung, die Sie im Rahmen einer Patientenverfügung selbst treffen und nicht Dritten überlassen sollten.

 

GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN

Die Höhe der Notargebühren berechnen sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts. Die jeweiligen Kosten schließen die Beratung mit ein. Der Notarkostenrechner der Bundesnotarkammer gibt Ihnen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der anfallenden Notarkosten.

 

Beispiele für eine General- und Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung und Betreuungsverfügung:

Geschäftswert:                 Notarkosten netto ca:

€ 25.000,00                       € 120,00

€ 50.000,00                       € 170,00

€ 100.000,00                     € 280,00

€ 200.000,00                     € 440,00

€ 300.000,00                     € 640,00

 

  • Broschüre Betreuungsrecht des Bundesjustizministeriums
  • Broschüre Patientenverfügung  des Bundesjustizministeriums
  • Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Flyer der Bundesnotarkammer zum Zentralen Vorsorgeregister
  • Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD
Wichtige Dokumente und Informationen zum Download