Ehe und Scheidung

Ehe und Scheidung

Ehe und Scheidung

VERTRAUEN IST GUT, VERTRAG IST BESSER.

Die Ehe zählt vermutlich zu den wichtigsten Dingen in Ihrem Leben. Gemeinsam wird eine Zukunft aufgebaut.  Aber wehe, die Gemeinschaft zerbricht. Probleme plant man nicht; Probleme tauchen plötzlich auf.

Bei der Ehe gibt es keine Garantie: Nicht für Bestand - Nicht für gutes Gelingen.

Im permanenten Streit, der zum Zerbrechen einer Ehe führt, ist oft keiner der Partner mehr in der Lage, vernünftige Entscheidungen alleine zu treffen. Unvernünftige Entscheidungen führen zu finanziellen und persönlichen Nachteilen. Das muss nicht sein. Rechtzeitig einen Ehevertrag abzuschließen, kann später unangenehme Überraschungen verhindern. Ehe alles schief geht!

Einverständlich können in einem Ehevertrag vorab geklärt werden:

 

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem gemeinsamen Vermögen? Wie sichere ich meinen Anteil am Vermögen?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Wie teilen wir den Hausrat auf? Wer bekommt das Auto, wer das Geschirr?
  • Wie geht es mit unserem Haus weiter, wer bezahlt die Darlehen ab?
  • Was passiert mit dem Unternehmen eines oder beider Partner?
  • Wie sieht es aus mit dem Unterhalt? Werden wir, werde ich jetzt zum Sozialfall?
  • Wer finanziert was? Was passiert mit den Schulden? Hafte ich für die Schulden meines Partners?

 

Es mag zwar unromantisch erscheinen, aber wegen der einschneidenden Rechtsfolgen ist es nur vernünftig, sich über die Möglichkeiten eines Ehevertrages beraten zu lassen. Ein Ehevertrag dient in erster Linie der Vorsorge für den Fall der Ehescheidung. 

Übrigens: Wann Sie einen Ehevertrag beurkunden lassen, überlässt der Gesetzgeber Ihnen selbst. Vor oder nach der Eheschließung. Egal. In jedem Fall: Mit der nötigen Ruhe. Damit es gut wird. Und hält.

Zumeist ist empfehlenswert, einen Ehevertrag zugleich mit erbrechtlichen Regelungen zu verbinden, da hier - gerade wenn Kinder vorhanden sind - zumeist ebenfalls Regelungsbedarf besteht.

Da Notare gesetzlich zur Neutralität verpflichtet sind, beraten wir alle Beteiligten fair und sachgerecht - im Sinne der Familie. Egal, ob beide erwerbstätig sind oder nur einer. Ob ohne Trauschein. Mit oder ohne Kinder. Immer maßgeschneidert.

Und wenn Sie schon gut beraten sind: Wir stimmen die vertraglichen Regelungen gerne auch eng mit Ihrem Anwalt und Steuerberater ab. Zu Ihrem Nutzen. Für Ihre Zukunft.

 

SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGEN

Wir sind uns einig, dass wir uns nicht mehr einig sind. Die beste Lösung: eine einverständliche Scheidung.

Jede zweite Ehe wird geschieden. Neben den persönlichen Belastungen sind nach der Scheidung häufig alle Beteiligten wirtschaftlich schlechter gestellt als zuvor. Wenn Sie zu den Eheleuten gehören, die keinen notariellen Ehevertrag geschlossen haben, ist es anlässlich der Trennung dringend geboten, zu diesem Zeitpunkt eine ausgewogene Vereinbarung über die Folgen der Trennung zu treffen und eine Regelung zu finden, die auch nach der Scheidung Bestand hat.

Denn die schonendste Lösung (Geld, Zeit und Nerven) ist eine notarielle TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSVEREINBARUNG. Sie hilft, den „Rosenkrieg“ zu vermeiden. 

Da Notare gesetzlich zur Neutralität verpflichtet sind, beraten wir alle Beteiligten fair und sachgerecht - im Sinne der Familie.

Und wenn Sie schon anderweitig beraten sind. Umso besser. Vier Augen sehen mehr als zwei. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihren Anwälten, Steuerberatern und Mediatoren. In Ihrem Sinne. Zu Ihrem Vorteil.

 

GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN

Die Höhe der Notargebühren berechnen sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts. Die jeweiligen Kosten schließen die Beratung mit ein. Der Notarkostenrechner der Bundesnotarkammer gibt Ihnen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der anfallenden Notarkosten.

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